Grundsteuerreform

In diesem Jahr startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.1.2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Auf nachfolgenden Seiten (folgen Sie den Links) wird ausführlich und verständlich erklärt, wie Sie als Eigentümer/in die Abgabe der Feststellungserklärung(en) (Grundsteuererklärung) korrekt vornehmen.

Vordrucke und Ausfüllanleitungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Grundsätzlich können die hier veröffentlichten Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht zur Erklärungsabgabe genutzt werden, da diese zwar in Papierform, aber nicht handschriftlich ausgefüllt, abgegeben werden dürfen. Der Gesetzgeber sieht eine elektronische Abgabe der Erklärung vor (über elster). Durch die Bekanntgabe der Vordrucke können Sie sich jedoch einen Überblick verschaffen, wie diese nach Veröffentlichung der Finanzverwaltung (ab 01.07.2022) aussehen werden!

Hier finden Sie die jeweiligen Checklisten für einige Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen) und haben damit einen Überblick, welche Angaben Sie benötigen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für jedes Bundesland eine eigene Checkliste existiert.